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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die von der
Firma Mini Container Juffernbruch GbR
zur Verfügung gestellten Container.
Vertragsgegenstand: Der Vertrag betrifft die
Containerbereitstellung zur Aufnahme von Abfällen, die Miete des
Containers durch den Auftraggeber für die vereinbarte Mietzeit und die
Abfuhr der gefüllten Container. Die Auswahl der
anzufahrenden Abladestelle obliegt der Firma Mini Container Juffernbruch
GbR (Auftragnehmer), es sei denn es
sind andere Abladestellen ausdrücklich vereinbart.
Beladung: Im Rahmen der Beauftragung teilt der
Auftraggeber Art, Menge und Umfang des zu übernehmenden Abfalls mit.
Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des
zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Für
Kosten und Schäden die durch Überladung oder unsachgemäße Befüllung
entstehen, haftet der Auftraggeber. Er ist für die
ordnungsgemäße Deklaration des Abfalls allein verantwortlich und haftet
für alle Nachteile, die dem Unternehmen in Folge
falscher Deklaration bzw. nicht rechtzeitiger Anzeige von Veränderung
der Abfallbeschaffenheit entstehen.
Verbotene Beladung: Materialien wie
Fäkalien,Chemikalien, Giftstoffe, Öle, Fette, Batterien und Farben
dürfen nicht
in den Container gefüllt werden.
Vertragswidrige Beladung: Werden andere als bei der
Bestellung vereinbarten Stoffe in den Container eingefüllt,
gelten die für diese Stoffe beim Auftragnehmer üblichen Preise als
vereinbart.
Zufahrten und Aufstellplatz: Der Auftraggeber hat dafür
zu sorgen, einen geeigneten Aufstellplatz bereitzustellen,
die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen
der Eigentümer zu besorgen und dass die Zufahrtswege für die
Auftragsdurchführung erforderlichen LKW befahrbar sind und
evtl. nötige behördliche Genehmigungen einzuholen. Unterlässt er dies so
hat er sämtliche Ansprüche dritter die sich hieraus
ergeben zu übernehmen. Für Schäden die durch das Gewicht unserer
Spezialfahrzeuge oder durch das Absenken der Fahrzeug-
stützen entstehen, sowie vom Container selbst verursachte Schäden am
Aufstellplatz, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz verursacht wurden haftet der Auftraggeber.
Sicherung des Containers: Der Auftragnehmer stellt
einen ordnungsgemäß gekennzeichneten Container auf, aus-
schließlich der Auftraggeber ist für die erforderliche Sicherung des
Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung,
verantwortlich. Sämtliche Ansprüche dritter die sich aus einer
Unterlassung ergeben übernimmt der Auftraggeber.
Schadensersatz: Für Schäden am Container die in der
Zeit von der Lieferung bis zur Abholung entstehen, haftet der
Auftraggeber.
Zeitliche Auftragsabwicklung: Vereinbarungen über
bestimmte Zeiten für die Bereitstellung oder Abholung des Conainers
sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich
bestätigt wurden. Dabei sind Abweichungen
bis zu 3 Stunden als unwesentlich anzusehen. Der Auftragnehmer wird im
Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die
Bereitstellung und Abholung des Containers so termingerecht wie möglich
durchführen.
Entgelte: Das vereinbarte Entgelt ist in Euro zu
zahlen. Das Entgelt umfasst die Bereitstellung, die Miete, die Abholung
des Containers,sowie die vereinbarten Entsorgungskosten. Für vergebliche
An-und Abfahrten hat der Auftraggeber,
soweit er dies zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 50% der
Gestellungskosten(Bringen u. Holen) zu zahlen.
Die Mietdauer beträgt 1 Woche. Beauftragt der Auftraggeber nicht
innerhalb dieser Zeit die Abholung des Containers
fällt ab dem 1 Tag über die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur
Rückgabe des Containers zusätzlich eine Containermiete
von15,-€ pro Monat an.Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu erstatten.
Fälligkeit der Rechnung: Rechnungen des Auftragnehmers
sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
Zahlungsverzug tritt ,ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen
Voraussetzung bedarf, spätestens 30 Tage nach Zugang
der Rechnung ein ,sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten
ist.
Aufrechnungs-oder Zurückbehaltungsrechte gegen fällige Forderungen des
Auftragsnehmers steht dem Auftraggeber
nur zu ,soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Gegenforderungen handelt.
Änderungen,Ergänzungen,Gerichtsstand: Änderungen und
Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart sind.Sollten einzelne Bestimmungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist der Hauptsitz des Auftragnehmers.
Gerichtsstand: Der Auftragnehmer ist auch berechtigt,
am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
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